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Was müssen Sie als Anteilseigner bei Darlehen an Ihre GmbH beachten?

Aktualisiert: 13. März


Durch das sog. Trennungsprinzip können Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter wirksam Verträge miteinander schließen. Beispielsweise können Sie als Gesellschafter Ihrer GmbH ein Darlehen gewähren - etwa um die in eine Krise geratene Gesellschaft zu sanieren. Der Darlehensvertrag zwischen Ihnen und der Gesellschaft sollte dann unbedingt fremdüblich sein.


Steuerlich stellt sich bei einer drohenden Insolvenz die Frage, inwieweit Ihr Gesellschafterdarlehen „eigenkapitalersetzend“ wirkt und nach der Sanierung als nachträgliche Anschaffungskosten behandelt werden darf. Das ist deshalb von Interesse, weil Anschaffungskosten bei einer späteren Anteilsveräußerung Ihren Gewinn mindern und so Ihre Steuerlast reduzieren können.


Laut Bundesfinanzhof ist das bei Darlehen, die nach dem 27.09.2017 gewährt wurden, allerdings kaum mehr möglich. Nun muss eine Fremdkapitalhilfe an die Gesellschaft zur Abwendung einer Krise wirtschaftlich „mit der Zuführung von Eigenkapital vergleichbar“ sein, um als nachträgliche Anschaffungskosten behandelt werden zu können.





 
 
 

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